So rechnen die Profis
Die drei Verfahren: Wie aus Daten ein Verkehrswert wird
Seit 2022 regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bundeseinheitlich, wie Verkehrswerte ermittelt werden. Sie kennt genau drei Verfahren – und eine oft übersehene Regel: Welches Verfahren passt, entscheiden Objektart und Datenlage im Einzelfall, nicht der Geschmack des Bewerters (§ 6 ImmoWertV). Seriöse Bewertungen kombinieren häufig mehrere Verfahren und begründen die Wahl.
Ein Beispiel für die Logik des Vergleichswertverfahrens: Eine 80-Quadratmeter-Wohnung in einer Lage, in der vergleichbare Wohnungen zuletzt um 3.000 Euro je Quadratmeter erzielten, startet rechnerisch bei 240.000 Euro. Dann wird angepasst: Hochparterre statt drittes OG, Bad von 1998, dafür Balkon nach Süden – für jede Abweichung gibt es Zu- oder Abschläge, ehe der Marktwert steht. Genau diese Anpassung ist die eigentliche Arbeit; die Multiplikation davor kann jeder.
Beim Ertragswertverfahren zählt nicht der Quadratmeterpreis, sondern die Rendite: Aus der marktüblichen Jahresnettokaltmiete, den Bewirtschaftungskosten und dem Liegenschaftszinssatz ergibt sich der kapitalisierte Ertrag, dazu kommt der Bodenwert. So bewertet der Markt Anlageobjekte – und schon kleine Änderungen bei Miete oder Zins bewegen den Wert spürbar. Wer ein Mehrfamilienhaus verkaufen in Dresden möchte, verkauft deshalb vor allem seine Zahlen.
Der häufigste Irrtum betrifft das Sachwertverfahren: „Ich habe 650.000 Euro investiert, also ist das Haus so viel wert.“ Die ImmoWertV sieht das anders – der vorläufige Sachwert wird mit einem Sachwertfaktor an den Markt angepasst, den der Gutachterausschuss aus echten Kaufpreisen ableitet. Wie stark der wirkt, zeigt Dresden amtlich: Aus 263 Eigenheim-Verkäufen des Jahres 2025 ermittelte der Gutachterausschuss einen Sachwertfaktor-Median von 1,08 – mit einer Spanne von 0,62 bis 1,82. Dasselbe Haus, rechnerisch gleicher Sachwert, und der Markt zahlte mal ein Drittel weniger, mal achtzig Prozent mehr. Bei Villen und Liebhaberobjekten, für die es kaum Vergleichspreise gibt, entscheidet diese marktabhängige Anpassung besonders stark – für sie gibt es die eigene Seite zum Villa verkaufen in Dresden. Wie wir die Verfahren in der Praxis kombinieren, zeigt unsere Wertermittlungs-Seite.
Rechtsgrundlagen: §§ 6, 24–39 ImmoWertV · § 194 BauGB · §§ 193, 195 BauGB (Gutachterausschuss, Kaufpreissammlung) · Sachwertfaktoren: Grundstücksmarktbericht 2026 der Landeshauptstadt Dresden. Beispielrechnung fiktiv.