Zuerst das Wichtigste: Niemand braucht per Gesetz einen Makler. Privat zu verkaufen ist erlaubt, spart die Provision – und funktioniert, wenn drei Dinge zusammenkommen: Zeit (rechnen Sie über Monate mit mehreren Stunden pro Woche), ein realistisches Preisgefühl und die Bereitschaft, mit fremden Menschen über sechsstellige Beträge zu verhandeln.
Was viele unterschätzen, ist weniger die Arbeit als das Risiko einzelner Entscheidungen: ein Angebotspreis, der das Objekt monatelang liegen lässt; ein Käufer, dessen Finanzierung nach der Beurkundung platzt; eine vergessene Angabe, die zur Haftungsfrage wird. Fehler passieren hier nicht laufend – aber wenn, dann kosten sie viel.
Falls Sie mit Makler verkaufen, regelt das Gesetz die Kosten klarer, als viele denken: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an private Käufer braucht der Maklervertrag die Textform, und die Provision muss mindestens hälftig geteilt werden – wälzt der Makler den Verkäuferanteil vollständig auf den Käufer ab, ist die Provisionsabrede insgesamt nichtig (§§ 656a–656d BGB; BGH, Urteile vom 06.03.2025, I ZR 32/24 und I ZR 138/24). Üblich sind in Sachsen insgesamt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer. Seriöse Makler legen das von sich aus offen.